Überholverbot Zeichen 276: Strafe bei Missachtung

Stand: Januar 2026

Der deutsche Straßenverkehr fordert von allen Verkehrsteilnehmern genaue Kenntnisse der Regeln und Verkehrszeichen. Überholverbot Zeichen 276: Strafe bei Missachtung ist eine wichtige Frage für sicheres Fahren und Vermeidung von Bußgeldern. In diesem Ratgeber erfahren Sie detailliert die rechtlichen Grundlagen, praktische Anwendung im Alltag, häufige Missverständnisse, Bußgelder bei Verstößen, regionale Besonderheiten und Tipps zur korrekten Befolgung. Mit diesem Wissen fahren Sie sicherer und regelkonform.

Rechtliche Grundlage und Definition

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt den gesamten öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland. Jedes Verkehrszeichen, jede Regel hat eine rechtliche Basis und definierte Bedeutung.

Gesetzliche Verankerung:

Die StVO wurde erstmals 1934 eingeführt und seitdem kontinuierlich angepasst. Aktuelle Fassung berücksichtigt moderne Verkehrsmittel wie E-Scooter, Fahrradstraßen und Umweltzonen. Verkehrszeichen sind in der Anlage zur StVO katalogisiert und nummeriert. Jedes Zeichen hat eine eindeutige Nummer (z.B. Zeichen 205 = Vorfahrt gewähren) und definierte Bedeutung.

Verkehrszeichenkatalog Systematik:

Verkehrszeichen sind in Gruppen eingeteilt: Gefahrenzeichen (100-199): Dreieckige rote Umrandung warnt vor Gefahren (Kurven, Wildwechsel, Baustellen). Vorschriftzeichen (200-299): Runde Schilder mit Geboten/Verboten (Stoppschild, Vorfahrt, Geschwindigkeitsbegrenzung). Richtzeichen (300-399): Quadratische/rechteckige Information über Straßenverlauf (Vorfahrtsstraße, Einbahnstraße). Zusatzzeichen (400-499): Ergänzen Hauptschilder mit Zeitangaben, Fahrzeugtypen oder Entfernungen. Verkehrseinrichtungen (600-699): Leitpfosten, Absperrungen, Schranken.

Geltungsbereich und Verbindlichkeit:

Verkehrszeichen gelten ab Standort bis zur nächsten Kreuzung oder bis ein Aufhebungszeichen folgt. Geschwindigkeitsbegrenzungen bleiben bestehen bis neue Beschilderung oder Ortschild-Ende. Zusatzschilder präzisieren Geltung: "werktags 7-19 Uhr", "Anlieger frei", "bei Nässe". Widersprüchliche Beschilderung: Verkehrszeichen haben Vorrang vor allgemeinen Regeln. Bei unklarer Beschilderung gilt vorsichtige Fahrweise und strengere Auslegung.

Praktische Anwendung im Alltag

Verkehrssituationen richtig einschätzen:

Theoretisches Wissen muss in Sekundenbruchteilen angewendet werden. Typische Alltagssituationen erfordern schnelle, korrekte Reaktion. An Kreuzungen ohne Beschilderung gilt rechts-vor-links – viele Unfälle entstehen durch Missachtung. Parkende Fahrzeuge können Schilder verdecken – Aufmerksamkeit erhöhen. Temporäre Schilder (Baustellen) haben Vorrang vor dauerhaften. Mobile Anzeigen (LED-Geschwindigkeitsbegrenzung) sind sofort gültig.

Verkehrszeichen-Kombinationen verstehen:

Oft stehen mehrere Schilder zusammen. Beispiel: Parkverbot mit Zusatzzeichen "Mo-Fr 8-18 Uhr" bedeutet nur in dieser Zeit Parkverbot, außerhalb erlaubt. Vorfahrtsstraße mit Zusatz "bei Gegenverkehr Vorrang gewähren" modifiziert Grundregel. Geschwindigkeitsbegrenzung mit "bei Nässe" gilt nur bei nasser Fahrbahn, sonst höhere Geschwindigkeit erlaubt.

Sonderregelungen beachten:

Bestimmte Verkehrsteilnehmer haben Sonderrechte: Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht/Martinshorn dürfen Regeln missachten – freie Bahn machen Pflicht. Linienbusse an Haltestellen beim Anfahren Vorrang gewähren (Zeichen mit anschaltendem Blinker). Schulbusse mit eingeschaltetem Warnblinklicht dürfen nur vorsichtig überholt werden (Schrittgeschwindigkeit). Landwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen langsam fahren – Geduld bewahren, sicher überholen.

Wetterbedingte Anpassungen:

StVO fordert Anpassung an Sicht-, Wetter- und Straßenverhältnisse unabhängig von Beschilderung. Bei Nebel, starkem Regen oder Schnee Geschwindigkeit reduzieren auch ohne Begrenzungsschild. Nebelschlussleuchte nur unter 50m Sicht einschalten – sonst Blendung. Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte oder Matsch Pflicht (M+S Symbol, besser Alpine-Symbol). Sommerreifen im Winter bei winterlichen Verhältnissen: 60 Euro Bußgeld + 1 Punkt.

Häufige Missverständnisse und Fehler

Irrtum 1: Rechts vor links gilt immer

Falsch! Rechts-vor-links gilt nur an Kreuzungen ohne Beschilderung. Sobald Vorfahrtszeichen, Ampel oder abgesenkte Bordsteine (Grundstücksausfahrten) vorhanden sind, gelten andere Regeln. Wer aus Grundstück/Parkplatz auf Straße fährt, muss immer Vorfahrt gewähren – auch wenn von rechts kommend.

Irrtum 2: Aufblenden bei Gegenverkehr erlaubt wenn dunkel

Falsch! Fernlicht sofort abblenden bei Gegenverkehr und vorausfahrenden Fahrzeugen. Blendung gefährdet andere massiv. Tagfahrlicht ersetzt nicht Abblendlicht – Rückleuchten bleiben aus, Beleuchtung unvollständig.

Irrtum 3: Gehweg mit Fahrzeug befahrbar

Nur mit Zeichen 315 (Parken auf Gehweg) mit PKW-Symbol erlaubt. Ansonsten ist Gehwegparken verboten – 55 Euro Bußgeld. Mindestens 1,50m Restbreite für Fußgänger und Rollstuhlfahrer muss frei bleiben.

Irrtum 4: Grünpfeil berechtigt zu sofortigem Abbiegen

Falsch! Grünpfeil-Schild erlaubt Rechtsabbiegen bei Rot erst nach vollständigem Halt wie bei Stoppschild. Fußgänger und Radfahrer haben Vorrang. Einfach durchfahren: 70 Euro + 1 Punkt.

Irrtum 5: Privatparkplatz = keine Regeln

Privatparkplätze unterliegen privatrechtlichen Verträgen. Vertragsstrafen (oft 30-40 Euro) bei Parkverstößen zulässig. Abschleppen erlaubt wenn eindeutig beschildert (Privatparkplatz, Parkverbot für Unbefugte). Zahlung vermeiden: Nur auf öffentlichen Straßen oder berechtigten Privatflächen parken.

Bußgelder und Sanktionen 2024

Bußgeldkatalog Übersicht:

Verkehrsverstöße werden mit Verwarnungsgeld (5-55 Euro, kein Punkt) oder Bußgeld (ab 60 Euro, mit Punkten) geahndet. Schwere Verstöße führen zu Fahrverboten.

Typische Bußgelder:

Geschwindigkeitsüberschreitung: Innerorts bis 10 km/h zu viel = 30 Euro, 11-15 km/h = 50 Euro, 16-20 km/h = 70 Euro, 21-25 km/h = 115 Euro + 1 Punkt, ab 31 km/h = Fahrverbot. Außerorts milder: bis 20 km/h meist ohne Punkt. Rotlichtverstoß: Ampel bei Rot überfahren unter 1 Sekunde = 90 Euro + 1 Punkt. Länger als 1 Sekunde rot = qualifizierter Verstoß: 200 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot. Abstandsvergehen: Unterschreiten Sicherheitsabstand bei 80 km/h um 4/10 = 100 Euro + 1 Punkt. Unter 5/10 bei >100 km/h = 2 Punkte + Fahrverbot. Handy am Steuer: 100 Euro + 1 Punkt. Bei Gefährdung 150 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot. Parkverstöße: Verbotswidrig geparkt 25 Euro. Mit Behinderung 35 Euro. Länger als 1 Stunde 40 Euro. Behinderung + über 1 Stunde 50 Euro. Feuerwehrzufahrt: 55-100 Euro.

Punktesystem Flensburg:

1 Punkt = Ordnungswidrigkeit (z.B. 21 km/h zu schnell). 2 Punkte = grobe Ordnungswidrigkeit oder Straftat (z.B. Rotlicht über 1 Sekunde). 3 Punkte = schwere Straftat (z.B. Unfallflucht). Ab 8 Punkten: Führerscheinentzug. Verfall: 1-Punkt-Verstoß nach 2,5 Jahren, 2 Punkte nach 5 Jahren, 3 Punkte nach 10 Jahren.

Einspruchsmöglichkeiten:

Bußgeldbescheid kann innerhalb 2 Wochen Einspruch einlegen. Gründe: Messfehler bei Blitzer, Verwechslung des Fahrers, unleserliches Beweisfoto, fehlerhafte Beschilderung. Einspruch kostenlos aber wenn Gericht Einspruch ablehnt, entstehen Gerichtskosten. Anwalt für Verkehrsrecht empfohlen ab 1 Punkt oder Fahrverbot.

Regionale Besonderheiten

Bundesland-Unterschiede:

Grundsätzlich gilt StVO bundesweit einheitlich, aber Bundesländer haben Ermessensspielräume. Bayern: Strengere Auslegung, höhere Bußgelder bei wiederholten Verstößen. Berlin: Viele Umweltzonen, Parkraumbewirtschaftung streng kontrolliert. Norddeutschland: Küstenstraßen mit Wildwechsel (Rehe), Deichstraßen oft schmal und kurvig.

Städtische vs. ländliche Gebiete:

Großstädte: Tempo 30 Zonen, Parkraummangel, viele Busspuren und Fahrradstraßen. Kontrolldruck hoch. Land: Landwirtschaftlicher Verkehr, Wildwechsel-Schilder ernst nehmen (besonders Dämmerung), schmalere Straßen, weniger Beschilderung. Eigenverantwortung wichtiger.

Grenzregionen:

Nahe Grenzen andere Länder-Regelungen beachten: Niederlande: Fahrradfreundlich, Radwege haben oft Vorfahrt. Frankreich: Geschwindigkeitsbegrenzungen niedriger (90 km/h Landstraße), Promillegrenze 0,5 wie Deutschland. Schweiz: Deutlich höhere Bußgelder (CHF), Toleranz niedriger. Österreich: Vignetten-Pflicht Autobahn, Tempolimits streng überwacht.

Zusammenfassung: Die 5 wichtigsten Punkte

1. Verkehrszeichen kennen: Systematik verstehen (Gefahren-, Vorschrift-, Richtzeichen) – unbekannte Zeichen nachschlagen

2. Zusatzschilder beachten: Modifizieren Hauptschilder (Zeitangaben, Fahrzeugtypen) – entscheidend für Gültigkeit

3. Situationsgerechtes Fahren: Wetter, Sicht, Verkehr anpassen auch ohne Schild – StVO fordert Eigenverantwortung

4. Bußgelder vermeiden: Geschwindigkeit, Abstand, Vorfahrt beachten – häufigste Verstöße mit hohen Strafen

5. Bei Unsicherheit vorsichtig: Zweifel an Beschilderung? Defensiv fahren, andere Vorfahrt gewähren – Sicherheit vor Recht

Mit diesem Wissen über Überholverbot Zeichen 276: Strafe bei Missachtung sind Sie für den Straßenverkehr gewappnet und vermeiden teure Fehler. Verkehrsregeln dienen der Sicherheit aller – bewusstes Einhalten schützt Leben und Portemonnaie. Viel Erfolg und sichere Fahrt!

Diesen Ratgeber teilen:

WhatsApp E-Mail
← Zurück zur Übersicht

Häufige Fragen zu Überholverbot Zeichen 276: Strafe bei Missachtung

Ist Überholverbot Zeichen 276: Strafe bei Missachtung für Anfänger geeignet?

Ja, absolut. Unser Ratgeber zu Überholverbot Zeichen 276: Strafe bei Missachtung erklärt alle Grundlagen verständlich.

Was kostet Überholverbot Zeichen 276: Strafe bei Missachtung?

Die Kosten variieren je nach Anbieter. Ein Vergleich lohnt sich immer.

Wo finde ich weitere Informationen?

Direkt hier in unserem Experten-Bereich zum Thema Verkehrszeichen Strassenverkehr.


Das könnte dich auch interessieren

Parkverbot Zeichen 283: Wo darf ich nicht parken?

Mehr erfahren über Parkverbot Zeichen 283: Wo darf ich nicht parken?...

Einbahnstraße Zeichen 220: Regeln & Ausnahmen

Mehr erfahren über Einbahnstraße Zeichen 220: Regeln & Ausnahmen...

Reißverschlussverfahren bei Fahrbahnverengung

Mehr erfahren über Reißverschlussverfahren bei Fahrbahnverengung...