E160e Beta-apo-8'-carotenal: Synthetisches Carotinoid
Stand: Januar 2026
Verbraucher achten zunehmend auf Inhaltsstoffe in Lebensmitteln, und E-Nummern sorgen oft für Verunsicherung. E160e Beta-apo-8'-carotenal: Synthetisches Carotinoid ist eine wichtige Frage für alle, die bewusst einkaufen und wissen möchten, was sie essen. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie nicht nur, ob der Zusatzstoff vegan ist und ob gesundheitliche Risiken bestehen, sondern auch detaillierte Informationen über Herkunft, Herstellungsverfahren, Verwendung in Lebensmitteln, rechtliche Zulassung, wissenschaftliche Studienlage, Alternativen und wie Sie Zusatzstoffe auf Etiketten erkennen. Mit diesem Wissen treffen Sie informierte Kaufentscheidungen.
Was ist dieser Zusatzstoff genau?
Bevor wir Veganität und Gesundheitsaspekte bewerten, ist es wichtig, die chemische Natur und Funktion des Zusatzstoffs zu verstehen.
Chemische Eigenschaften und Klassifikation:
Lebensmittelzusatzstoffe werden nach ihrer Funktion kategorisiert. Die E-Nummern-Systematik folgt einem klaren Schema:
E100-E199: Farbstoffe
Verbessern oder stellen Farbe von Lebensmitteln her. Natürliche Farbstoffe (z.B. E100 Curcumin aus Kurkuma, E120 Echtes Karmin aus Läusen, E160a Carotin aus Karotten) vs. synthetische Azofarbstoffe (E102 Tartrazin, E110 Gelborange S, E122 Azorubin). Synthetische Farbstoffe sind chemisch stabil, kostengünstig, haben intensive Farben, sind aber teils gesundheitlich umstritten.
E200-E299: Konservierungsstoffe
Verlängern Haltbarkeit durch Hemmung mikrobiellen Wachstums. Beispiele: E200 Sorbinsäure (gegen Hefen/Schimmel), E210-E213 Benzoesäure und Benzoate (gegen Bakterien), E249-E252 Nitrite/Nitrate (Pökelsalze für Fleisch). Konservierungsstoffe sind essentiell für Lebensmittelsicherheit, können aber bei hohen Dosen allergische Reaktionen auslösen oder in seltenen Fällen kanzerogene Verbindungen bilden.
E300-E399: Antioxidantien und Säureregulatoren
Verhindern Oxidation (Ranzigwerden, Verfärbung) und regulieren pH-Wert. E300 Ascorbinsäure (Vitamin C, natürlich), E330 Zitronensäure (aus Fermentation oder Zitrusfrüchten), E334-E337 Weinsäure (aus Weinherstellung). Meist unbedenklich, viele auch als Vitamine bekannt.
E400-E499: Verdickungs-, Gelier- und Stabilisierungsmittel
Beeinflussen Textur und Konsistenz. E400-E409 Alginate (aus Algen), E410 Johannisbrotkernmehl, E412 Guarkernmehl, E440 Pektin (aus Äpfeln/Zitrusschalen), E471 Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (Emulgatoren). Wichtig für vegane Ernährung: Manche stammen aus pflanzlichen Quellen, andere (E471, E472) können tierischen Ursprungs sein.
E500-E599: Säureregulatoren und Trennmittel
E500 Natriumcarbonate (Backtriebmittel), E551 Siliciumdioxid (Rieselhilfe in Salz, Gewürzen), E570 Fettsäuren (Trennmittel). Meist mineralischen oder synthetischen Ursprungs.
E600-E699: Geschmacksverstärker
E620-E625 Glutaminsäure und Glutamate (MSG – Mononatriumglutamat), E626-E629 Guanylate, E630-E633 Inosinate. Verstärken Umami-Geschmack. Umstritten wegen "China-Restaurant-Syndrom" (Kopfschmerzen, Übelkeit bei empfindlichen Personen), wissenschaftlich nicht eindeutig belegt als allgemeines Gesundheitsrisiko.
E900-E999: Überzugs-, Glanz- und Süßungsmittel
E901-E904 Wachse (z.B. E901 Bienenwachs – nicht vegan!, E903 Carnaubawachs – vegan), E950-E968 Süßstoffe (E950 Acesulfam-K, E951 Aspartam, E955 Sucralose, E967 Xylit). Süßstoffe liefern Süße ohne Kalorien, sind aber teilweise umstritten (Aspartam-Debatte).
Herstellungsverfahren:
Die Produktionsmethode bestimmt oft, ob ein Zusatzstoff vegan ist und wie "natürlich" er ist. Grundsätzlich gibt es:
Extraktion aus natürlichen Quellen: Farbstoffe aus Pflanzen (Curcumin aus Kurkuma, Anthocyane aus Rotkohl), Tieren (Karmin aus Cochenilleläusen – nicht vegan) oder Mineralien (Eisenoxide E172 für Rot/Braun/Gelb). Vorteil: Oft als "natürlich" wahrgenommen. Nachteil: Teurer, weniger stabil, Farbe/Intensität schwankt je nach Rohstoff-Charge.
Chemische Synthese: Viele Azofarbstoffe, Konservierungsstoffe, Süßstoffe werden petrochemisch synthetisiert. Beispiel: Tartrazin (E102) wird aus Erdölderivaten hergestellt. Vorteil: Günstig, konstante Qualität, hochrein. Nachteil: "Chemie-Image", teils gesundheitliche Bedenken. Veganität: Meist vegan, da keine tierischen Ausgangsstoffe.
Biotechnologische Herstellung (Fermentation): Mikroorganismen (Bakterien, Hefen, Pilze) produzieren Zusatzstoffe. Beispiel: Zitronensäure (E330) wird industriell durch Fermentation des Pilzes Aspergillus niger aus Zucker gewonnen, nicht aus Zitronen! Riboflavin (E101, Vitamin B2) durch Bakterien-Fermentation. Vorteil: Skalierbar, oft günstiger als Extraktion, "bio-basiert". Veganität: Meist vegan, aber Nährmedium für Mikroorganismen muss geprüft werden (manchmal Laktose-haltig).
Ist dieser Zusatzstoff vegan?
Kriterien für Veganität:
Ein Zusatzstoff ist vegan, wenn:
1. Keine tierischen Ausgangsstoffe: Weder direkt aus Tieren gewonnen (Karmin aus Läusen, Gelatine aus Tierknochen, Bienenwachs) noch tierische Nebenprodukte verwendet (Laktose als Trägerstoff).
2. Keine tierischen Hilfsstoffe im Herstellungsprozess: Manchmal werden Enzyme tierischen Ursprungs oder Filtrationsmittel (Gelatine, Fischblasen) verwendet, die nicht im Endprodukt verbleiben, aber Produktionsprozess "kontaminieren".
3. Keine Tierversuche: Streng genommen fordern viele Veganer auch Verzicht auf Produkte, die in Tierversuchen getestet wurden. Bei E-Nummern schwierig, da viele historisch an Tieren getestet wurden (EU-Zulassung).
Problematische Zusatzstoffe für Veganer:
Definitiv nicht vegan:
• E120 Echtes Karmin (Cochenillerot): Roter Farbstoff aus weiblichen Cochenilleschildläusen. Tausende Läuse für 1 Gramm Farbstoff zerquetscht. Verwendet in roten Süßigkeiten, Getränken, Kosmetika.
• E441 Gelatine: Aus Tierknochen/-haut. Geliermittel in Gummibärchen, Götterspeise, Kapseln.
• E542 Knochenphosphat: Aus Tierknochen. Trennmittel, selten verwendet.
• E901 Bienenwachs: Überzugsmittel für Äpfel, Zitrusfrüchte, Süßwaren.
• E904 Schellack: Aus Ausscheidungen der Lackschildlaus. Überzugsmittel für Süßigkeiten (glänzende Oberfläche).
• E913 Lanolin (Wollwachs): Aus Schafswolle. Überzugsmittel, selten in Lebensmitteln.
Oft nicht vegan (Herkunft prüfen!):
• E471 Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren: Emulgatoren aus Fettsäuren. Können pflanzlich (Rapsöl, Sojaöl) oder tierisch (Schweineschmalz, Rindertalg) sein. Hersteller oft nicht transparent. In vielen Backwaren, Margarine, Eiscreme.
• E472a-f (veresterte Mono- und Diglyceride): Wie E471, zusätzlich mit Säuren verestert. Gleiche Problematik.
• E481/E482 Natriumstearoyl-2-lactylat / Calciumstearoyl-2-lactylat: Emulgatoren, Stearinsäure kann tierisch sein.
• E161g Canthaxanthin: Farbstoff, synthetisch oder aus Pilzen/Algen, manchmal aus Fischöl.
Meist vegan:
• E100 Curcumin: Aus Kurkuma-Wurzel. Vegan.
• E101 Riboflavin: Vitamin B2, synthetisch oder Fermentation. Fermentation manchmal mit Laktose-Nährmedium (dann nicht vegan), aber meist vegan.
• E140 Chlorophylle: Grüner Farbstoff aus Pflanzen (Spinat, Brennnessel). Vegan.
• E160a Carotin: Aus Karotten, Algen. Vegan.
• E300 Ascorbinsäure (Vitamin C): Synthetisch aus Glukose. Vegan.
• E440 Pektin: Aus Äpfeln, Zitrusschalen. Vegan. Alternative zu Gelatine!
Grenzfälle:
• Vitamin D3 (E-Nummer nicht vergeben, aber in angereicherten Lebensmitteln): Traditionell aus Wollfett (Lanolin – nicht vegan). Veganes D3 aus Flechten verfügbar, aber teurer. D2 (Ergocalciferol) ist immer vegan (aus Pilzen).
• E322 Lecithin: Emulgator aus Soja (vegan) oder Eigelb (nicht vegan). Meist Soja-Lecithin, aber Etikett prüfen.
Wie erkennt man die Herkunft?
Problem: EU-Recht verpflichtet nicht zur Deklaration der Herkunft (pflanzlich/tierisch) bei E-Nummern. Lösungen:
1. Vegan-Label: V-Label, Veganblume – garantiert vegane Produkte.
2. Hersteller anfragen: Kundenservice kontaktieren, speziell bei E471/E472.
3. Apps: CodeCheck, Codecheck.info – scannen Barcode, zeigen Veganität an (Datenbank nicht 100% aktuell, aber hilfreich).
4. Listen: PETA, ProVeg führen Listen veganer/nicht-veganer E-Nummern.
Gesundheitliche Bewertung und Risiken
Zulassungsverfahren in der EU:
Bevor ein Zusatzstoff zugelassen wird, durchläuft er rigorose Prüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Tests umfassen:
• Toxikologische Studien: Akute Toxizität (Einmaldosis), chronische Toxizität (langfristige Exposition), Karzinogenität (Krebsrisiko), Reproduktionstoxizität (Einfluss auf Fortpflanzung), Genotoxizität (DNA-Schäden).
• ADI-Wert (Acceptable Daily Intake): Maximale Menge (mg/kg Körpergewicht), die täglich ein Leben lang ohne Gesundheitsrisiko konsumiert werden kann. Mit Sicherheitsfaktor (meist 100-fach unter schädlicher Dosis bei Tieren).
• Regelmäßige Neubewertung: EFSA überprüft alle Zusatzstoffe periodisch bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Kontroversen und wissenschaftliche Debatten:
Trotz Zulassung sind manche Zusatzstoffe umstritten:
Azofarbstoffe (E102, E110, E122, E124, E129):
Verdacht auf Hyperaktivität bei Kindern ("Southampton-Studie" 2007 zeigte Zusammenhang zwischen künstlichen Farbstoffen + Natriumbenzoat und ADHS-Symptomen). EU verlangt seither Warnhinweis: "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen". Viele Hersteller verzichten freiwillig, ersetzen durch natürliche Farbstoffe. Allergische Reaktionen möglich (Hautausschlag, Asthma) bei empfindlichen Personen.
Natriumnitrit (E250) und Natriumnitrat (E251):
In Pökelfleisch (Schinken, Salami, Würstchen). Verhindern Botulismus (lebensgefährliche Vergiftung). Aber: Bei Erhitzung (Braten, Grillen) können krebserregende Nitrosamine entstehen. WHO stuft verarbeitetes Fleisch als "karzinogen" ein, teils wegen Nitriten. Empfehlung: Moderater Konsum gepökelter Produkte.
Aspartam (E951):
Süßstoff, 200-mal süßer als Zucker. Jahrzehntelange Kontroverse. Kritiker: Kopfschmerzen, neurologische Probleme, Krebsrisiko. Wissenschaftlicher Konsens (EFSA, FDA): Bei ADI-Einhaltung (40 mg/kg) unbedenklich. 2023 WHO-IARC stufte Aspartam als "möglicherweise krebserregend" (Gruppe 2B) ein – schwächste Kategorie, ähnlich wie Aloe Vera oder eingelegtes Gemüse. Vorsichtsprinzip bei Schwangeren, Phenylketonurie-Patienten (Aspartam enthält Phenylalanin).
Glutamat (E621 MSG):
"China-Restaurant-Syndrom" (Kopfschmerzen, Schwitzen, Herzklopfen nach MSG-reichen Mahlzeiten). Kontrollierte Studien fanden keinen konsistenten Zusammenhang. Natürlich in Tomaten, Parmesan, Sojasauce. EFSA: Kein ADI, als sicher eingestuft. Trotzdem Negativimage – viele Produkte "ohne Geschmacksverstärker" als Verkaufsargument.
Aluminium-haltige Zusatzstoffe (E173, E520-523, E541):
Aluminium steht im Verdacht, Alzheimer zu begünstigen (wissenschaftlich nicht bewiesen). EU-Empfehlung: Gesamtaufnahme minimieren (Deos, Kochgeschirr, Lebensmittel). Aluminiumhaltige Zusatzstoffe in Deutschland teils freiwillig vermieden.
Titandioxid (E171):
Weißer Farbstoff in Kaugummis, Zuckerguss, Tabletten. 2021 in Frankreich verboten (Verdacht auf Erbgutschädigung, Krebs bei Ratten durch Nanopartikel). EU-weites Verbot ab 2022. Hersteller ersetzen durch Calciumcarbonat, Reisstärke.
Individuelle Unverträglichkeiten:
Auch zugelassene Zusatzstoffe können bei manchen Menschen Reaktionen auslösen:
• Allergien: Azofarbstoffe, Benzoate, Sulfite (E220-E228) können Pseudoallergien auslösen (ähnlich Allergie, aber Immunsystem nicht beteiligt).
• Histaminintoleranz: Sulfite, Glutamat können Histamin freisetzen → Symptome wie Hautausschlag, Kopfschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden.
• Empfindlichkeit: Manche reagieren auf geringe Mengen, weit unter ADI. Elimination-Diät hilft, Auslöser zu identifizieren.
Verwendung in Lebensmitteln
Wo wird dieser Zusatzstoff eingesetzt?
Zusatzstoffe erfüllen spezifische technologische Funktionen. Beispiele typischer Anwendungen:
Farbstoffe: Süßigkeiten (Gummibärchen, Bonbons), Limonaden, Speiseeis, Backwaren (Tortendekoration), Fertiggerichte (appetitliche Optik). Ohne Farbstoffe wären viele Produkte grau/blass (Verarbeitung zerstört natürliche Farben).
Konservierungsstoffe: Brot (Sorbinsäure gegen Schimmel), Käse, Wurst, Marmelade, Saucen, Wein (Sulfite). Ermöglichen wochenlange Haltbarkeit ungekühlt.
Antioxidantien: Öle, Margarine (gegen Ranzigkeit), Kartoffelchips (Frische), Wurstwaren (Farberhalt). Vitamin C (E300) auch als Mehlbehandlungsmittel in Brot.
Verdickungs-/Geliermittel: Joghurt (cremige Konsistenz ohne Fettanteil erhöhen), Pudding, Konfitüre (Streichfähigkeit), vegane Alternativen (Hafermilch, veganer Käse – Textur), Soßen (Bindung). Wichtig für moderne Lebensmitteltechnologie.
Emulgatoren: Margarine, Mayonnaise, Schokolade (verhindert Fettreif), Eiscreme (cremig statt kristallin), Backwaren (Teigstruktur). Verbinden Wasser und Fett.
Süßstoffe: "Light"-Getränke, zuckerfreie Kaugummis, Diabetiker-Produkte, Protein-Shakes. Süße ohne Kalorien/Blutzuckeranstieg.
Geschmacksverstärker: Fertigsuppen, Würzmischungen, Chips, asiatische Fertiggerichte, Brühwürfel. Intensivieren Umami-Geschmack (herzhaft).
Kennzeichnungspflicht:
EU-Verordnung: Alle Zusatzstoffe müssen im Zutatenverzeichnis aufgeführt werden, entweder mit E-Nummer oder ausgeschriebenem Namen. Beispiel: "Farbstoff: E100" oder "Farbstoff: Curcumin". Funktionsklasse (Farbstoff, Konservierungsstoff etc.) ist Pflicht.
Ausnahmen: Loses Obst/Gemüse mit Überzugsmitteln (Wachs) – Schild "gewachst" oder "mit Konservierungsstoff behandelt" ausreichend. Alkoholische Getränke über 1,2% – oft keine vollständige Zutatenliste (Lobbydruck Weinbranche), ändert sich schrittweise.
Alternativen und Vermeidung
Natürliche Alternativen zu synthetischen Zusatzstoffen:
Farbstoffe:
• Statt E102 (Tartrazin): E100 (Curcumin), Safran, E160a (Carotin aus Karotten)
• Statt E120 (Karmin): Rote-Beete-Saft, Anthocyane (E163 aus Rotkohl, Heidelbeeren)
• Statt E133 (Brillantblau): Spirulina-Extrakt (blaugrün)
Konservierungsstoffe:
• Statt E200 (Sorbinsäure): Essig, Alkohol, Salz (uralte Konservierungsmethoden)
• Statt chemische Konservierung: Vakuumverpackung, Pasteurisierung, Tiefkühlung, Trocknung
Verdickungs-/Geliermittel:
• Statt E441 (Gelatine): E440 (Pektin), Agar-Agar (E406, aus Algen), Johannisbrotkernmehl (E410)
• Stärke (Mais, Kartoffel) als natürliches Verdickungsmittel
Süßstoffe:
• Statt Aspartam: Stevia (E960, aus Stevia-Pflanze), Erythrit (E968, Zuckeralkohol, natürlich in Früchten), Xylit (E967, Birkenzucker)
• Honig, Ahornsirup, Datteln als natürliche Süßung (enthalten aber Kalorien)
Clean Label Trend:
Lebensmittelindustrie reagiert auf Verbraucherwunsch nach "natürlichen" Produkten. "Clean Label" = Zutatenliste ohne E-Nummern, auch wenn funktional identische Stoffe verwendet werden (Marketing!). Beispiel: "Mit natürlichem Farbstoff aus Karotten" statt "E160a".
Wie Zusatzstoffe vermeiden?
1. Frisch kochen: Selbst zubereitete Mahlzeiten aus unverarbeiteten Zutaten enthalten keine Zusatzstoffe.
2. Bio-Produkte: EU-Bio-Verordnung erlaubt nur 50 Zusatzstoffe (vs. 300+ konventionell), meist natürlichen Ursprungs.
3. Zutatenliste lesen: Je kürzer, desto besser. Produkte mit <5 Zutaten meist additiv-arm.
4. Unverarbeitete Lebensmittel: Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte, Nüsse, Getreide – natürlich zusatzstoff-frei.
5. Apps nutzen: CodeCheck, Yuka scannen Produkte, bewerten Zusatzstoffe ampelfarben.
Zusammenfassung: Die 7 wichtigsten Punkte
1. E-Nummern verstehen: Systematik nach Funktion (Farbstoff, Konservierung, Verdickung etc.)
2. Veganität prüfen: E120, E441, E901, E904 nie vegan; E471/E472 oft problematisch; Hersteller fragen oder Vegan-Label beachten
3. Zulassung bedeutet Sicherheit: EFSA prüft rigoros, ADI-Werte schützen; trotzdem individuelle Unverträglichkeiten möglich
4. Umstrittene Zusatzstoffe kennen: Azofarbstoffe (Hyperaktivität), Nitrite (Nitrosamine), Aspartam (Kontroverse), Titandioxid (verboten)
5. Verwendung variiert: Zusatzstoffe in Fertigprodukten weit verbreitet; frische Lebensmittel natürlich frei
6. Natürliche Alternativen existieren: Clean Label Trend; Bio-Produkte mit stark reduzierter Zusatzstoff-Palette
7. Bewusster Konsum: Zutatenlisten lesen, Apps nutzen, bei Bedarf meiden – aber keine Panik, ADI-Werte schützen Durchschnittsverbraucher
Mit diesem umfassenden Wissen über E160e Beta-apo-8'-carotenal: Synthetisches Carotinoid können Sie fundierte Entscheidungen treffen. Zusatzstoffe sind weder generell "böse" noch völlig harmlos – differenzierte Betrachtung ist wichtig. Für die meisten Menschen sind zugelassene Zusatzstoffe in normalen Mengen unbedenklich, aber individuelle Empfindlichkeiten und ethische Präferenzen (vegan) erfordern Aufmerksamkeit beim Einkauf.
Häufige Fragen zu E160e Beta-apo-8'-carotenal: Synthetisches Carotinoid
Ist E160e Beta-apo-8'-carotenal: Synthetisches Carotinoid für Anfänger geeignet?
Ja, absolut. Unser Ratgeber zu E160e Beta-apo-8'-carotenal: Synthetisches Carotinoid erklärt alle Grundlagen verständlich.
Was kostet E160e Beta-apo-8'-carotenal: Synthetisches Carotinoid?
Die Kosten variieren je nach Anbieter. Ein Vergleich lohnt sich immer.
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